Pressemitteilung vom 26.7.2023 und Einladung zur Kundgebung am 31. Juli 2023
!!! Wohnenbleiben in der Weichselstraße 52 !!!
!!! Wohnen als Grundrecht !!!
!!! Wohnen vor Profite !!! Wohnen in Solidarität !!!
Kundgebung 31. Juli 2023 18 – 20 Uhr
Reden, Infostand, Kunst, Musik, Kinderprogramm, Waffeln
Die Mieter:innen der Weichselstraße 52 aus dem Milieuschutzgebiet Reuterkiez in Neukölln organisieren sich gemeinsam mit dem Bezirk, um sich gegen den Verkauf des Hauses an einen Hamburger Immobilien- und Investmentspekulanten und der damit drohenden Verdrängung zur Wehr zu setzen. Die Zeit drängt: Bis Mitte September muss eine neue, gemeinwohlorientierte Käuferin gefunden sein und eine solide Gegenfinanzierung stehen.
Vor wenigen Wochen ist das Haus in der Weichselstraße 52 an die Immobilien- und Investmentfirma Hansereal-Gruppe verkauft worden. Das Unternehmen ist dafür bekannt, alteingesessene Mieter:innen zu verdrängen, um luxuriöse Eigentumswohnungen und Höchstmieten zu erwirtschaften. Um der Gefahr zu begegnen, dass das Haus im
Milieuschutzgebiet zum Spekulationsobjekt wird, hat der Bezirk Neukölln entschieden, das kommunale Vorkaufsrecht auszuüben. Die Bewohner:innen unterstützen das Vorhaben des Bezirks und des Neuköllner Baustadtrats Jochen Biedermann mit Nachdruck.
“Wir sind ein vielfältiges und nachbarschaftliches Miteinander aus mehr als 60 Menschen,die z.T. seit über 40 Jahren in Vorder- und Hinterhaus leben und arbeiten. Unter uns sind Rentner:innen, Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, Selbstständige, Arbeitslose, Studierende, Lohnarbeitende, Personen of Color und Menschen mit Migrationserfahrungen, queere Leute, Alleinerziehende und Kinder. Die Mehrzahl der Bewohner:innen sind in Pflegeberufen, in der Kulturarbeit, Kunst, Bildung tätig. Viele von uns haben ein geringes Einkommen und können die drohenden erheblichen Mietsteigerungen nicht bewältigen.” so eine Mieter:in der Weichselstraße 52
Das kommunale Vorkaufsrecht ist ein effektives Mittel für Mieter:innenschutz. Seine Ausübung wurde Ende 2021 vom Bundesverwaltungsgericht zu Ungunsten von Mieter:innen und Kommunen sehr stark eingeschränkt. Seitdem ist es nur noch auf Gebäude anwendbar, die überwiegend leer stehen oder erhebliche bauliche Missstände und Mängel aufweisen.Die letzten beiden Kriterien treffen auf die Weichselstraße 52 zu. Obwohl viele Mietshäuser
in einer ähnlichen Schwebe sind und die Mieter:innengemeinschaften vor der Verdrängung hätten gerettet werden können, konnte aufgrund dieser Gesetzeslage seit 2021 kein Vorkaufsrecht mehr angewendet und somit die Investition sozialverträglicher Träger:innen nicht bezuschusst werden. Das Haus in der Weichselstraße ist ein Beispiel für die bundesweit drängenden Probleme in Wohnungs- und Mietpolitik und die Ausübung des
Vorkaufsrechts zugleich ein ganz klares Signal für dieses Instrument für Mieter:innenschutz.