Berliner Linie – Zum Umgang mit besetzten Häusern

Eine Anfrage
Der Räumungstermin für die Liebig34 ist raus, am 09.10.2020 ab 07:00 Uhr soll ein weiteres linkes Projekt aus ihren Räumen gewaltsam vertrieben werden. SPD-Innensenator Andreas Geisel gab am Beispiel der Rigaer94 neulich im Berliner Abgeordnetenhaus bekannt: Bevor die Polizei Amtshilfe ableistet, müssen Eigentümer*innen gemäß der „Berliner Linie” ein „nachhaltiges und überzeugendes Sicherungs- und Nutzungskonzept vorlegen”.
Wir fragen: Was sieht das „Sicherungs- und Nutzungskonzept” für die Liebig34 vor? Soll dort auch wie im Fall des Neuköllner Syndikat eine Sicherheitsfirma in eine leerstehende Wohnung einquartiert werden, um den öffentlichen Raum zu überwachen? Wird die Polizei zivilgesellschaftlichen Ungehorsam/Protest gegen die Räumung wieder mithilfe einer roten Zone erschweren? Und welchen Spielraum hat eigentlich die Politik im Umgang mit besetzten Räumen?
Schluss mit der Geheimniskrämerei! Was besagt die „Berliner Linie”? Welche Voraussetzungen und Kriterien müssen für die Gewährung von polizeilicher Amtshilfe erfüllt werden? Wo steht das alles schwarz auf weiß? Oder kaspert der Innensenator alles mündlich ab?
Bis zum 23. September 2020 hat die zuständige Senatsverwaltung Zeit, auf die Auskunftsanfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zu antworten:
Eine Anfrage via “Frag den Staat” an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Berliner Linie – Zum Umgang mit besetzten Häusern

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