26. Juni: Gemeinsam zur Urteilsverkündung

Darf Anna bleiben?

Urteilverkuendung wegen Eigenbedarf

Wir erinnern uns: Letztes Jahr bekommt Anna eine Mieterhöhung. Sie weist sie zurück und rügt die Miete. Kurz danach flattert eine Kündigung wegen Eigenbedarf ins Haus, besser gesagt in ihre Bruchbude. Denn Anna wohnt in einer unsanierten Altbauwohnung ohne Bad und ohne fließend Warmwasser. Und die Eigentümerin, eine Anwältin mit gut gefüllten Immobilienportfolio, hat nun Interesse an Annas zu Hause angemeldet. Na so ein Zufall. Nicht.

Bei der Gerichtsverhandlung (hier der Bericht von der Verhandlung, Links zu Zeitungsartikeln unten) schickte die Eigentümerin ihren Ehemann, von Beruf Immobilienkaufmann, vor. Es stellte sich heraus: Er hat die Wohnung nie gesehen. Er weiß nicht mal, ob seine Ehefrau die Wohnung je gesehen hat. Er weiß nur: Seine Frau hat Angst vor Altersarmut. Deshalb muss der Mietzins der langersehnten Zweitwohnung möglichst gering sein. Und daher kommt nur Annas zu Hause in Frage.

Ist das nur unglaubwürdig oder schon dreiste Lüge?

Die Eigentümerin möchte Anna, die sich gegen eine überzogene Mieterhöhung gewehrt hat, loswerden. Von ‚unzureichender Altersvorsorge‘ zu sprechen und gleichzeitig vollvermietete Immobilien in begehrten Kiezen sein Eigen zu nennen, das ist ein Schlag ins Gesicht für die vielen Menschen, die tatsächlich in prekären Verhältnissen leben und beispielsweise auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind.

Daher: Wir gehen gemeinsam zur Urteilsverkündung. Wir lassen Anna nicht allein. Wir wollen sehen, ob die Richterin diesem unglaubwürdigen Schauspiel auf den Leim gegangen ist.
26. Juni // 9 Uhr // Treffpunkt pünktlich vor dem Amtsgericht Neukölln, Karl-Marx-Str. 77-79

Das Recht auf die Zweitwohnung
neues deutschland,6.6.2018
Anwältin will Mieterin wegen Eigenbedarfs aus einfachsten Wohnverhältnissen klagen.

Eigenbedarf für einen Ahnungslosen
taz, 5.6.2018
Eine Mieterin mahnt die Einhaltung des Mietspiegels an und erhält darauf eine Klage auf Eigenbedarf. Ein Gerichtstermin.

Quelle:
http://solidarischeaktion.blogsport.eu/2018/06/21/gemeinsam-zur-urteilsverkuendung-darf-anna-bleiben/

Update vom 26. Juni, 19 Uhr:

Das Gericht hat gegen die Mieterin entschieden.
Ein Bericht dazu bei der “taz” Mein Bedarf, du bedürftig
Eine Klage auf Eigenbedarf hat in erster Instanz Erfolg – ein Beispiel, wie niedrig die Hürden für Vermieter bisweilen sein können.

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