Vorkaufsrecht in Neukölln – Wer zahlt am Ende?

Pressemitteilung der Hausgemeinschaft Braunschweiger Str. 51 vom 30.1.2018
Die Braunschweiger Str. 51: Ein Wohnhaus in Neukölln, bei welchem der vorherige Eigentümer jahrelang an Instandhaltungsmaßnahmen gespart hat, ist zu einem spekulativen Kaufpreis veräußert worden. Den Preis hierfür sollen am Ende die Hausbewohner*innen zahlen – damit sich der Deal für die Investmentfirma lohnt. Das ist keine faire Rechnung.
Daher sollte durch die Rot-Rot-Grüne Landesregierung ein deutliches politisches Zeichen gesetzt werden, dass solche spekulativen Geschäfte mit Wohnraum in Neukölln und im ganzen Land Berlin keine Zukunft haben und soziale Erhaltungsgebiete mit klarer Linie geschützt werden.
Die finanziellen Mittel in Form des Sondervermögens „Infrastruktur der wachsenden Stadt“ (SIWANA) sind hierfür ausreichend vorhanden – jetzt wird der politische Wille benötigt diese dementsprechend einzusetzen.
Die Braunschweiger Str. 51 erfüllt mit dem Verkauf an eine Spekulationsfirma in Verbindung mit einem hohen Kaufpreis bei geringer Jahreskaltmiete alle Voraussetzungen zur Ausübung des Vorkaufsrechts.
Wenn das Vorkaufsrecht aber nicht bei Häusern mit dieser Konstellation (hoher Kaufpreis, geringe Jahreskaltmiete) gezogen wird, dann, wenn Verdrängung wahrscheinlich wird, ist das Instrument nutzlos und verfehlt seine Wirkung. Die Hausgemeinschaft der Braunschweiger Str. 51 hat sich organisiert und ist entschlossen ihren Anteil zu leisten damit das Vorkaufsrecht umgesetzt werden kann.
Die Bewohner*innen sind zu freiwilligen Mieterhöhungen von durchschnittlich einem Euro pro Quadratmeter bereit und unterstützen den Bezirksstadtrat Jochen Biedermann bei der Ausübung des Vorkaufsrechts mit allem notwendigen Einsatz – die finanzielle und politische Unterstützung auf Landesebene durch die Senatsverwaltung für Finanzen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird jetzt jedoch dringend benötigt.
Wenn die Rot-Rot-Grüne Landesregierung es mit der Rekommunalisierung von Wohnraum und dem Milieuschutz ernst meint, muss hier und in anderen vergleichbaren
Fällen ein Zeichen gesetzt und Einhalt geboten werden, sodass soziale Erhaltungsgebiete und ihre Bewohner*innen tatsächlich langfristig vor Verdrängung geschützt werden können.
Wir fordern den Bezirk und das Land Berlin auf die Umsetzung des bezirklichen Vorkaufsrechts zugunsten einer landeseigenen Wohnungsgesellschaft umzusetzen!
Kontakt & Anfragen:
Website: Braunschweiger 51
Email: Braunschweiger51@mail.de
twitter: Bschweiger51
weitere Informationen:
Die Hausgemeinschaft stellte am 24.1.2018 in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Neukölln eine Einwohneranfrage Verdrängung durch Immobilienfirma “Albert Immo S.A.R.L.” und protestierte mit Transparenten vor dem Rathaus und im Sitzungssaal.
Braunschweiger 51 retten
Protest im Rathaus Neukölln ( Quelle: twitter: Bschweiger51
Hier ist die Antwort auf die Anfrage:
Antwort BA Neukölln

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