Bußgeld gegen hohe Mieten

Stadtentwicklungssenator Michael Müller will was gegen die steigenden Mieten tun. Deshalb hat er nun in einem Rundschreiben die Bezirke aufgefordert, gegen „unerlaubte Mieten“ mit Bußgeldern vorzugehen. Laut einem Artikel der Berliner Zeitung vom 18.7. 2013 Bei überhöhter Miete droht Bußgeld sind die „Bezirke jetzt dazu aufgerufen, Mietpreisüberhöhungen auf Grundlage von Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz zu verfolgen.Danach sollen all jene Mieten geahndet werden, die das ortsübliche Preisniveau um mehr als 20 Prozent überschreiten. Vermietern droht bei Verstößen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.“

Möglich macht dies eine Verordnung des Senats vom Mai 2013, in der ganz Berlin zu einem Gebiet erklärt wurde, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. In einem weiteren Artikel der Berliner Zeitung Zu viel gezahlte Beträge gibt’s zurück gibt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins dazu Hinweise und Tipps.

Die durchschnittliche Vergleichsmiete liegt im Schillerkiez bei ca. 6 Euro pro m² (plus oder minus 50 Cent , je nach Ausstattung der Wohnung). Bei 20 % Aufschlag ist dann ab 7,20 Euro auch nach dem sowieso überteuerten Mietspiegel 2013 von einer überhöhten Miete zu reden, die mit Bußgeld zu ahnden wäre.

Hierzu einige Beispiele aus dem Schillerkiez (aus Immobilienscout24):
Weisestrasse 38: Immobilienservice Franke verlangt 10 Euro Kaltmiete pro m².
Hermannstrasse 176: Wildanger Immobilien Consulting will 10,45 Euro Kaltmiete pro m².
Okerstrasse 44: Hausverwaltung Striegel will 8,73 Euro Kaltmiete pro m².
Weisestrasse 65: GMRE Consultants GmbH wollen 8,79 Euro Kaltmiete pro m².

Ein besonders krasser Fall ist ein Angebot aus Immobilienscout24, in dem eine „schöne Wohnung in einem gepflegten Altbau“ in der Allerstrasse mit einem m² Preis von 13,98 Euro (Stand: 23.7.2013) angepriesen wird. Dabei handelt es sich um eine simple 2-Zimmwer-Wohnung mit 55 m² im 1. Stock und der Anbieter gibt nur eine E-Mail-Adresse als Kontakt an. Das ist schon ein Fall für ein Verfahren wegen Mietwucher.

Mal sehen, ob die Ämter da tätig werden. Immerhin warnte der Vermieterverband BBU seine Mitglieder letzte Woche im internen Mitgliederbereich seiner Website: Sie sollten jetzt das Wirtschaftsstrafgesetz „im Auge behalten“.

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2 Antworten zu Bußgeld gegen hohe Mieten

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