Das Haus Allerstrasse 37 wurde im Juli von der Firma Tarsap-Immobilien gekauft, die für ihre rabiaten Methoden bekannt ist. Sie will die Mietwohnungen als Eigentumswohnungen verkaufen, was auf die Verdrängung der bisherigen Mieter hinausläuft. Auf Protestparolen im Haus reagierte sie mit der Installation einer Überwachungskamera. Dies wurde den Mietern am 20. September mit einem Schreiben mitgeteilt und als Begründung wurden „Sachbeschädigung – Schmierereien an den Wände im Vorderhaus“ angegeben. Dabei ist dieses Vorgehen nicht zulässig, denn das Anbringen einer Kamera oder auch einer Attrappe ist nur mit Zustimmung aller Mieter und Mieterinnen erlaubt. Das ergibt sich aus einem Urteil des AG Schöneberg vom 08.06.2012 – AZ 19 C 166/12. Darüber berichtet das Mieterecho der Berliner Mietergemeinschaft in der September-Ausgabe Installation einer Videoüberwachungsanlage und Verletzung von Persönlichkeitsrechten : Die Kernausage des Urteils ist:
„Die nachträgliche Installation einer Videoüberwachungsanlage im Eingangsbereich eines Wohnhauses bedarf der Zustimmung aller Mieter.“
Offensichtlich hat die Firma Tarsap das auch mitbekommen und Anfang Oktober die Kamera entfernt, bevor sie gerichtlich dazu gezwungen werden mussten.
Update 5.11.2012
Wie zu erfahren war, hat irgendjemand die Kamera abgebaut, und Tarsap hat auch nicht darauf reagiert.