Anwohner*innen starten Petition für den Erhalt des k-fetisch

PM: Neuköllner Anwohner*innen starten eine Petition an den Immobilienriesen Akelius, um den Erhalt des Cafés k-fetisch in der Wildenbruchstraße zu sichern / Verhandlungen zwischen Bezirk und Akelius ohne Fortschritte
8.11.2020
Anwohner*innen-Initiative fordert von der Akelius GmbH eine finanzierbare Mietvertragsverlängerung zur Bestandssicherung des für die Kiezkultur wichtigen Cafés und Nachbarschaftstreffpunkts k-fetisch in Berlin-Neukölln – auch über die Zeit der Coronakrise hinaus
Unter dem Motto „Für eine Zukunft mit k-fetisch!“ haben sich in Berlin-Neukölln Anwohner*innen, Gäste und Mitarbeiter*innen zusammengeschlossen, um sich für den Erhalt des kollektiv betriebenen Cafés k-fetisch in der Wildenbruchstr. – Ecke Weserstr. einzusetzen. Seit dem Kauf des Hauses durch die Akelius GmbH im letzten Jahr sind alle Verhandlungsangebote und Bitten von Seiten der Betreiber*innen um eine Verlängerung des Mietvertrags ins Leere gelaufen, eine einvernehmliche Lösung zum Fortbestand des seit acht Jahren zum Kiez gehörenden Cafés ist bisher nicht gelungen. Auch bei den Verhandlungen zwischen Akelius und dem Bezirk hat es augenscheinlich keine Fortschritte gegeben.
Die Anwohner*innen-Initiative fordert deswegen: Akelius muss sich umgehend mit dem k-fetisch an einen Tisch setzen, um eine finanzierbare Mietvertragsverlängerung und langfristige Sicherheit auszuhandeln! Eine Online-Petition soll nun den neuen Eigentümer zu Verhandlungen bewegen.
Die Petition auf der Plattform Openpetition: Für eine Zukunft mit k-fetisch
Der aktuelle Mietvertrag – noch mit dem alten Eigentümer geschlossen – läuft im Oktober 2021 aus, eine neuer ist bisher nicht in Sicht, was für die Betreiber*innen des k-fetisch ebenso wie für ihre Angestellten große Unsicherheit bedeutet. Diese wird aktuell noch verschärft durch die anhaltenden und drastischen ökonomischen Auswirkungen der coronabedingten Einschränkungen im Cafébetrieb. Ein Erhalt des Cafés ist nur mit einem baldigen neuen Vertrag möglich. „Ein Betrieb mit einem Dutzend Angestellten braucht Planungssicherheit, gerade jetzt in Zeiten der Corona-Krise“, so Kira Fuchs von der Anwohner*innen-Initiative. „Das k-fetisch ist seit Jahren eine wichtige Institution im Kiez und geht als Treffpunkt der Nachbarschaft weit über einen normalen Cafébetrieb hinaus.“ Die Anwohner*innen-Initiative fordert deshalb von der Akelius GmbH mit den Betreiber*innen Vertragsverhandlungen aufzunehmen und damit den Bestand des Cafés zu sichern.

Die Auswirkungen der Corona-Krise haben Nachbarschaft, Stammkundschaft und Mitarbeiter*innen des Cafés weiter zusammengeschweißt: „Durch die zeitweise Schließung aller Orte, an denen Menschen sich treffen und zusammenkommen, wird uns viel deutlicher als bisher bewusst, welche wichtige Funktion die Cafés, Bars, Clubs und anderen Projekte in unserem Umfeld für unser Leben haben. Gerade alternative Orte existieren fast ausnahmslos prekär und sind durch die Corona-Auswirkungen noch stärker in ihrer Existenz bedroht“, so Kira Fuchs von der Anwohner*innen-Initiative.
Der Verkauf des Hauses Wildenbruchstr./Weserstraße, in dem sich das Kollektivcafé k-fetisch befindet, ist seit Herbst 2019 Gegenstand politischer und rechtlicher Auseinandersetzungen: Es besteht der Verdacht, dass Akelius durch einen sogenannten „Share-Deal“ das bezirkliche Vorkaufsrecht ausgehebelt hat, um den Milieuschutz zu umgehen. Deswegen hat das Bezirksamt Neukölln gegen Akelius Ende des Jahres 2019 eine Anordnung erlassen, die Unterlagen des Deals zwecks Prüfung zur Verfügung zu stellen. Dagegen legte Akelius beim Verwaltungsgericht Berlin Einspruch ein und unterlag (siehe Pressemitteilung Nr.41/2019 des Berliner Verwaltungsgerichts). Die gerichtliche Auseinandersetzung wird weitergeführt.
Wir fordern von Akelius, mit einer finanzierbaren Mietvertragsverlängerung und langfristigen Perspektive den Bestand des k-fetisch auch nach der Corona-Krise zu sichern!
Mail: zukunft-kfetisch@systemli.org
Blog: www.zukunft-kfetisch.tk
Bilder vom Proteststraßenfest „k-fetisch bleibt!“ im August 2019.
Link zur Pressemitteilung Nr. 41/2019 des Berliner Verwaltungsgerichts

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