Sonntag, 6.1.2019 um 12 Uhr – Öffentliche Kiezversammlung
im Jugendclub Manege, Rütlistr.1-3, 12045 Berlin
Verteidigen wir unseren Kiez gegen Mietsteigerungen und Wohnungsnot!
Aufruf von Kiezversammlung44
Solidarisch gegen Mieterhöhungen und Verdrängung in Nordneukölln
‚Eigenbedarf‘ als Mittel der Verdrängung und Mietsteigerung
Immer mehr Mieter wehren sich: Die Räumungsklagen wegen Eigenbedarf haben erheblich zugenommen, so das Ergebnis einer Umfrage des rbb unter Berliner Richtern. Auch der BerlinerMieterverein geht von einer deutlichen Zunahme von Eigenbedarfskündigungen aus und vermuteteine Dunkelziffer von 15 bis 20 Prozent nicht berechtigter Eigenbedarfskündigungen. Und das vordem Hintergrund, dass ‚Eigenbedarf‘ juristisch gesehen mittlerweile ein ohnehin schon sehrdehnbarer Begriff ist. Mieter müssen nun auch Au-pairs, Pflegekräften oder gelegentlichenVerwandtschaftsbesuchern weichen.
Neben der ‚energetischen Sanierung‘ hält der Gesetzgeber mit der Option derEigenbedarfskündigung für die Eigentümer ein Mittel bereit, unliebsame Altmieter mitverhältnismäßig günstigen Mieten loszuwerden.
Umso mehr freut uns das Urteil des Landesgerichts vom 7.11.2018, in dem die Klage der Eigentümerin zurückgewiesen wurde, sodass Anna nun in ihrer Wohnung in Nordneukölln bleibenkann. Wie es bereits andere Mieter vor ihr erlebt haben, flatterte Anna nach erfolgreicherZurückweisung einer Mieterhöhung kurze Zeit später die Kündigung ins Haus. Eigentümerin derWohnung ist eine im Besitz mehrerer Immobilien befindliche Anwältin, die plötzlich ‚Angst vorAltersarmut‘ hat und in eine nicht renovierte Wohnung ohne Bad und fließend Warmwasser ziehenmöchte. Doch die Richterin hielt die absurden Gründe der Anwältin für nicht glaubhaft und gab
Anna in zweiter Instanz Recht.
Widerstand lohnt sich!
Wir empfehlen:
• Unbedingt für den eigenen Rechtsschutz sorgen (z.B. über die Berliner Mietergemeinschaft)
• Nicht zu früh aufgeben im Rechtsstreit, da man oft erst in der zweiten Instanz gewinnt.
• Immer Kontakt zu den Nachbarn suchen und sich gemeinsam organisieren!
• Regelmäßig beim Amtsgericht Einsicht ins Grundbuch nehmen und überprüfen, ob die eigene Wohnung bereits in Eigentum umgewandelt wurde. Und im Falle einer Eigenbedarfskündigung prüfen, ob der Vermieter noch andere zur Verfügung stehende Wohnungen hat (bei Eigentümerwechsel bestehen Sperrfristen für eine Eigenbedarfskündigung).
Rein kosmetische Veränderungen im Mietrecht werden uns aber aus diesem Schlamassel nicht herausführen. Das System muss grundsätzlich geändert werden:
Wohnraum darf kein Eigentum sein!