Viel Platz im Block 152
Der Gemeinschaftsgarten Prachttomate in der Bornsdorfer Str. 9-11 informiert über neue Entwicklungen.Auf der gekündigten Teilfläche sollen Wohnungen entstehen. Keine bezahlbaren Mietwohnungen, sondern exklusive Wohnungen zur Eigentumsbildung. Die Aufwertung der Innenstadt und die Verdrängung von Menschen mit wenig Kohle bricht sich weiter Bahn.
Pressemitteilung der Prachttomate vom 25.2.2018
Entwickeln wir gemeinsam ein soziales Modellprojekt in Neukölln!
Für Bildung, Kultur, Freizeit, Sport, Wohnen, Gärtnern.
Im gesamten Block 152.
Für den Stadtteil.
Ein Baugruppendienstleister hat im Januar etwa ein Drittel der Gartenfläche des Neuköllner Gemeinschaftsgarten Prachttomate erworben, um einen Fünfgeschosser zu errichten. Ausschließlich Eigentumswohnungen für Selbstnutzende sollen entstehen, wie uns die Baugruppe in einem Gespräch mitgeteilt hat. Die Stadt wird weiter ausverkauft.
Aktuell liegt der Kaufvertrag zur Prüfung beim Bezirksamt Neukölln, denn das Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße. Der Bezirk hat in diesem Rahmen nun die einmalige Möglichkeit, das Vorkaufrecht auszuüben und dadurch dieses und ein weiteres privates Grundstück zu erwerben, um darauf die Versorgung des Gebietes mit sozialer, kultureller oder sportlicher Infrastruktur sicherzustellen. Sanierungsgebiet wie Stadtteil benötigen zuzugsbedingt dringend mehr Kitas. Auch an niedrigschwelligen kulturellen und Freizeiteinrichtungen fehlt es, die auf kleinräumliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Und an Sportflächen. Hier gilt es anzusetzen. Und eben nicht an der Förderung von eigentumsbildenden Privatinteressen.
Beide aufzukaufenden Grundstücke dürften vorsichtig geschätzt bei einem Marktwert von etwa 1,4 Mio € liegen, Folge der nach wie vor ungebremsten Spekulation. Finanzsenator Kollatz-Ahnen hat bezüglich des Kaufs bereits abgewunken, wie uns Baustadtrat Biedermann gegenüber erklärte.
Dabei steht für solcherart Aufkäufe der Fonds Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt (Siwana) zur Verfügung. Und die Zeit drängt, da die Zwei-Monatsfrist zur bezirklichen Prüfung des Kaufvertrages bereits schon am 18.03.18 enden könnte.
Aktuell kann nur noch auf einer Fläche des kommunalen Wohnungsunternehmens Stadt & Land sowie einem kleinen privaten Grundstück gegärtnert werden. Die Fläche des Baugruppen-dienstleisters musste noch vor Unterzeichnung des Kaufvertrages freigeräumt werden. Direkt benachbart verfügt das Land Berlin über eine Fläche, die mit Flachbau und Außengelände aktuell der Hortbetreuung von Schüler*innen der Regenbogen-Grundschule dient. Der Hort soll nach Auskunft des Bezirkes mittelfristig verlegt werden. Auf dieser Fläche hätte das Land Berlin also direkten Zugriff – um sie sinnvoll zu entwickeln.
Alle diese Flächen zusammen bilden den Block 152, der auf eine geordnete Gesamtentwicklung geradezu wartet, und in die die Planungen zur Errichtung sozialer Infrastruktur eingebunden sein müssen. Zumal die maßgebliche 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten die „Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung“ im Neubau ausdrücklich als ein Sanierungsziel mitbenennt. Dies sollte angesichts der massiven Wohnungsnot, worunter ärmere Mieter*innen besonders zu leiden haben, auch im zuständigen Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße und Milieuschutzgebiet Körnerpark gelten.
Mit dem Aufkauf der Flächen über das Mittel Vorkaufsrecht und deren Einbindung in eine Entwicklung des gesamten Blocks ergibt sich ein enormes Potential für einen innovativen Mix an Nutzungen, um die zukunftsfähige Stadt zu verwirklichen, mit den Menschen und für die Menschen vor Ort. Vorstellbar sind Nutzungen für Bildung, Kultur, Sport, Wohnen, Freizeit und Gärtnern. Schluss mit einer sich im Klein-Klein verlierenden, marktergebenen und sich echter Mitbestimmung verweigernden Stadtpolitik! Gärtnernde, weitere Nutzer*innen und Freund*innen des Gartens sowie das Netzwerk Urbane Gärten in Berlin fordern
- das Land Berlin und Finanzsenator Kollantz-Ahnen auf, den Bezirk und Baustadtrat Biedermann dabei zu unterstützen, das Vorkaufsrecht anzuwenden,
- die Errichtung einer „grünen“ Kita. Wir streben eine Kooperation mit dieser Kita an, um Kitakinder für Natur und Umwelt zu sensibilisieren. Ggf. kann der Hort in den Neubau mit integriert werden, sollte er doch vor Ort verbleiben,
- die Errichtung von ausschließlich bezahlbaren Mietwohnungen, auch leistbar für Hartz-4-Regelbezieher*innen, möglichst in Selbstverwaltung; ein Mix von verschiedenen Trägern soll angestrebt werden (soziale Bauträger wie Mietshäusersyndikat, Genossenschaft,kommunale Wohnungsbaugesellschaft),
- die Errichtung eines offenen, niedrigschwelligen, selbstverwalteten Kulturraumes und Kieztreffs,
- die Einrichtung von attraktiven Sportangeboten, auch für Jugendliche (z.B. Kletterwand)
- eine dauerhafte Sicherung der Prachttomate als festgeschriebene „grünsoziale Sondernutzung“ und als Bildungsstandort. Die uns sowohl vom Baustadtrat als auch von der Baugruppe vorgestellte Idee einer festgeschriebenen „grünen“ Nutzung eines Teils der hinteren Grundstücksfläche würde die Prachttomate mittelfristig auf eine kümmerliche, von der Straße abgeschotteten und ungesicherte Hinterhofexistenz zurückwerfen,
- dass der Boden im Block 152 dauerhaft kommunales Eigentum bleiben/werden soll,
- ein umfassendes, kooperatives Planungsverfahren, das gewährleistet, dass die Stimmen der Anwohnenden, der Stadtteilbewohner*innen und der Nutzer*innen der Gartenfläche nicht auf eine rein beratende Funktion eingeengt werden, sondern Eingang finden in die Beschlussfassungen. Für die Moderation sorgt ein unabhängiges, gemeinsam zu bestellendem Planungsbüro,
- dass „grüne“ Zwischennutzungen zu einem Auslaufmodell werden. Urbane Gärten gehören verstetigt und als Kategorie ins Planungsrecht aufgenommen (Manifest: www.urbangardeningmanifest.de; s. auch Antrag von Rot-Rot-Grün zu urbanen Gärten: www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-0633.pdf).
Kontakt: Prachttomate e.V. * prachttomate@posteo.de