Genehmigungskriterien für den Milieuschutz

in den Neuköllner Gebieten Reuterplatz und Schillerpromenade.

Der Milieuschutz kommt allmählich in die Gänge. Es gibt zwar noch kein Personal zur Durchsetzung, aber das Bezirksamt Neukölln hat am 16.2.2016 immerhin einen Aufstellungsbeschluss für beide Gebiete erlassen.Durch einen Aufstellungsbeschluss können auch schon vor Inkrafttreten der Verordnung Vorhaben, die den Milieuschutzzielen entgegenstehen, bis zu 12 Monate zurückgestellt werden: Verkündung im Amtsblatt Berlin am 26.2.206 .

„Es gelten folgende Genehmigungskriterien:

Das Bezirksamt hat am 16.02.2016 folgenden Beschluss zu Genehmigungskriterien für alle Gebiete mit Milieuschutzverordnungen oder Aufstellungsbeschlüssen gefasst:

Das Bezirksamt beschließt, bei der Bearbeitung von Anträgen in Gebieten mit einer Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs sowie in Gebieten mit Aufstellungsbeschlüssen zu solchen Verordnungen folgende Genehmigungskriterien anzuwenden.
Der Beschluss wurde am 26.02.2016 im Amtsblatt verkündet.

    • Begründung
      Einbau bzw. Anbau von besonders kostenaufwändigen Aufzügen oder Fassadengleitern
      Einbau eines zweiten Bades oder einer zweiten Dusche
      Wesentliche Grundrissveränderungen und Zusammenlegung von Wohnraum
      Maßnahmen zur Energieeinsparung
      Anbau von Balkonen, Loggien, Terrassen und Wintergärten, wenn die Wohnung bereits einen Balkon oder eine Terrasse aufweist. Schaffung von besonders hochwertiger Wohnungs- und Gebäudeausstattung
      Schaffung von zur Wohnung gehörigen Stellplatzanlagen
      Abriss von Wohngebäuden oder einzelnen Wohneinheiten
      Ergänzende Bemerkungen zur Zweckentfremdung
      Vorrang städtebaulicher Erhaltungsziele
  • weiterlesen auf der Website des Bezirksamtes: Genehmigungskriterien

    Ein Überblicksartikel vom Bezirksamt ist hier: Milieuschutz

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