Legal-Illegal-Scheissegal

Über illegale Vermieterpraktiken informiert ein Artikel in der „tageszeitung“ vom 30. August 2014 Verbotenes Terrain

„MIETEN Alle sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften stellen bei Bewerbungsverfahren um Wohnungen illegale Fragen nach Daten, wie eine Recherche der taz zeigt. Wer sich als Bewerber nicht fügt und die verlangten Nachweise etwa über das Einkommen nicht erbringt, hat keine Chance.“

In dem Text wird detailliert belegt, dass schon vor dem Abschluss von Mietverträgen Einkommensnachweise für die letzten drei Monate, eine aktuelle Schufa-Auskunft und Bescheinigungen , dass in der alten Wohnung keine Mietschulden bestehen, verlangt werden. Das sind Verstösse gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Erst bei Abschluss eines Mietvertrages dürfen diese Informationen vorgelegt werden.

„Dass die Vorgaben des Gesetzes flächendeckend ignoriert werden, weiß jeder, der in den letzten Jahren in Berlin eine Wohnung gesucht hat. Vermieter*innen sitzen angesichts eines angespannten Wohnungsmarktes in Berlin am längeren Hebel – und sie nutzen diese Machtposition aus. Mieter können die Antwort zwar verweigern – bekommen dann aber die Wohnung nicht. Der Landesdatenschutzbeauftragte Dix bittet daher Mietinteressierte darum, ihm die Formulare von Vermietern zur Verfügung zu stellen: Er werde jedem einzelnen Fall nachgehen, verspricht er.“

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.