Kündigungssperrfrist bei Eigenbedarf verlängern

Mieterrrechte sollen gestärkt werden

Im Norden Neuköllns, vorallem im Schillerkiez, werden immer mehr Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und dann verkauft. Die neuen Eigentümer wollen zunehmend die gekauften Wohnungen auch selbst bewohnen. Bisher gibt es in Neukölln nur eine Frist von 3 Jahren, in denen Mieter vor Kündigungen wegen Eigenbedarf geschützt sind. Diese Sperrfristen will nun die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln auf 7 Jahren verlängern lassen. Zuständig dafür ist allerdings der Berliner Senat, der eine Verordnung erlassen muss.

Bei der gestrigen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung wurde im Konsens von SPD/CDU/Grüne/PIRATEN/LINKE folgender Antrag beschlossen:

„Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat von Berlin für die Mieterinnen und Mieter in Neukölln einzusetzen, die von Eigenbedarfskündigungen im Rahmen der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen betroffen sind. Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass die Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 16.08.2011 des Landes Berlin auch in Neukölln angewendet wird. In Neukölln soll bis auf weiteres – wie bei den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg – eine Frist zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Eigenbedarfskündigungen von 7 Jahren gelten.“

siehe auch: Drucksache – 0272/XIX BVV Neukölln

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