Aufhebung der Sozialbindung

Aufhebung der Sozialbindung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau im statistischen Gebiet Schillerpromenade

Im Berliner Amtsblatt Nr. 28 vom 6. Juli 2012 ist eine Bekanntmachung des Bezirksamts Neukölln vom 12. Juni 2012 veröffentlicht worden:

„Allgemeinverfügung über die Freistellung von Bindungen nach dem Wohnungsbindungsgesetz und Verzicht auf Ausgleichszahlungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz in den Statischen Gebieten 75 bis 79“

Diese Verfügung betrifft öffentlich geförderten Wohnungsbau ( Sozialwohnungen) in den Gebieten Reuterplatz, Roseggerstrasse, Köllnische Heide, karl-Marx-Strasse und Schillerpromenade. Hierfür wurden vom Staat viele öffentliche Mittel ausgegeben, dafür sind sie preis- und belegungsgebunden. Nun bleibt die Preisbindung zwar bestehen, aber die Belegungsbindung wird aufgehoben. Jetzt dürfen nicht nur Menschen mit Wohnberechtigungsschein und meist geringem Einkommen dort einziehen, sondern auch Besserverdienende können nun eine Sozialwohnung mieten. Menschen mit Wohnberechtigungsschein und geringeren Einkommen gehen nun eher leer aus. Das nennt sich dann Aufwertung, wir sagen Gentrifizierung.

Die Seite mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Berlin als PDF-Dokument
Amtsblatt Berlin 28/2012, Seite 1145

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