Mahlower Block

Mahlower Block

Wir sind viele und wir wollen alle bleiben!

Wer vom Columbiadamm kommend rechts in die Fontanestraße abbiegt, dem fällt sie vielleicht auf, die hell getünchte Wohnanlage im letzten Abschnitt der Mahlower Straße.
Beidseitig ziehen sich die Häuser aus der Zeit des sogenannten „Reformwohnungsbaues“ der 1920er Jahre bis nach hinten durch zum Jahn-Sportplatz.
Die Wohnungen haben meist zwei, manchmal zweieinhalb Zimmer, sind nicht riesig, aber zweckmäßig geschnitten, und fast alle haben einen Balkon.
Hier wohnen Menschen, denen die großzügigen Gründerzeit-Wohnungen im Schillerkiez auch vor 20 oder 30 Jahren schon zu kostspielig waren: Viele Familien, Handwerkerinnen, Angestellte, kleine Selbständige, Rentnerinnen, viele Menschen denen ein „Migrationshintergrund“ zugeschrieben wird und auch die sogenannten „Transferleistungsempfänger*innen.“

200 Mietparteien, die familiär, beruflich und sozial eng mit dem Kiez verbunden sind!
200 Mietparteien, die meist schon hier waren, als noch Fluglärm und Brauereigeruch in der Luft lagen und Neukölln noch nicht „hip“ war.
200 Mietparteien, die in den Sommerferien 2018 Post bekamen: Das Stadtentwicklungsamt Neukölln informierte uns über den Antrag des Hauseigentümers auf „Begründung von Wohn-/Teileigentum.“

Dürfen die das? Ist der Schillerkiez nicht seit 2016 Milieuschutzgebiet?

Jaaaaa, schon… Aber das Baugesetzbuch hält eine Ausnahmeregelung bereit: Eine notarielle Erklärung desder Hauseigentümerin, die Wohnungen sieben Jahre lang nur an Mieter*innen zu verkaufen, reicht aus, um die Wohnungen eben doch in Eigentumswohnungen umwandeln zu können und sich eine goldenen Nase zu verdienen.
Mit Hilfe der Sieben-Jahres-Ausnahmeregelung wird inzwischen in allen möglichen Milieuschutzgebieten fleißig weiter umgewandelt, so dass von einer „Ausnahme“ gar nicht mehr die Rede sein kann.

Wir sind beileibe nicht die einzigen hier im Kiez, die von solcher Umwandlungsspekulation betroffen sind, aber wir sind viele!

Wir wissen außerdem, dass der Hauseigentümer, die „covivio Lux Residential“ (ehemals „Immeo Lux S.a.r.l.“) in den letzten Jahren in Nordneukölln massiv Häuser erworben hat.

2012 wurde unsere Wohnanlage gekauft. Außerdem gehören z.B. zu „covivio“:
• Eckhaus Bornsdorfer Straße 1/Briesestraße 6
• Eckhaus Neuwedeller Straße 2/Kopfstraße 49-51
• Emser Straße 60
• Weisestraße 49
• Herrfurthstraße 32
• Flughafenstraße 33
und das sind längst nicht alle!

In der Selchower Straße wird (von einer anderen Hausverwaltung) eine aufgehübschte 55qm-Erdgeschoßwohnung für 5000 € pro Quadratmeter angeboten. Kaum jemand von uns könnte sich das leisten. Wer aus dem oben geschilderten Bevölkerungsspektrum wäre überhaupt „kreditwürdig“? Wollen wir denn eigentlich die Immobilienblase am Aktienmarkt weiter befeuern?

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bedeutet meist, dass über den betroffenen Mieterinnen das Damoklesschwert „Eigenbedarfskündigung“ schwebt. Es bedeutet die weitere soziale Entmischung eines Innenstadtkiezes. Das ist nichts Neues. Neu sind hier die Dimensionen. Wenn „covivio“ seine Umwandlungsstrategie ungehindert fortführen kann, ist absehbar, wer bald noch eine Wohnung im Schillerkiez haben wird: Kapitalanlegerinnen, Ferienwohnungsinhaber*innen, gutverdienende smarte junge Menschen aus diversen Start-ups und internationalen Konzernen.

Das können wir nicht hinnehmen! Lasst uns „covivio“ und anderen börsennotierten Immobilienkonzernen wenigstens ein wenig in die Suppe spucken!
• Dokumentiert stets Mängel in Eurer Wohnung bzw. die Mängelmeldung an die Hausverwaltung. So könnt Ihr Wohnungskaufinteressenten objektiv über den Zustand der Wohnung informieren.
• Tauscht Euch mit Nachbarinnen aus, unterstützt Euch gegenseitig!
• Prüft Mieterhöhungsverlangen und Modernisierungsankündigungen genau und informiert das Stadtentwicklungsamt über geplante Modernisierungen, wenn Ihr im Milieuschutzgebiet wohnt,
• Meldet Leerstand und Ferienwohnungen dem Bezirksamt
• Wenn Ihr tatsächlich aus Eurer Wohnung auszieht, gebt Nachbar
innen und/ oder Nachmieterinnen einen Nachweis der aktuellen Miethöhe. Nur so wissen Nachmieterinnen, ob der neue Mietpreis gegen die Mietpreisbremse verstößt und können gegebenenfalls dagegen vorgehen.


Letztlich muss die Bundesgesetzgebung verändert werden:
• Umwandlungsverbot wenigstens in Milieuschutzgebieten durchsetzten!
• Abschaffung des Real-Estate-Investment-Trust-Gesetztes von 2007!
• Abschaffung von „share-deals“ (paketweise Immobilienverkäufe, bei denen keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden muss)